Die europäische Richtlinie 2016/2102 regelt den barrierefreien Zugang bei Webseiten.
Die Umsetzung dieser Richtlinie auf Länderebene regelt die BITVNRW, die auf der 2019 novellierten BITV 2.0 des Bundes aufbaut.
Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) ist gesetzlich verpflichtet, die digitale Barrierefreiheit sicherzustellen. Das betrifft nicht nur neue Webauftritte und -seiten, sondern auch länger bestehende. Sowohl die Programmierung als auch das Design der Webseite sowie der redaktionelle Bereich müssen dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.
Ein barrierefreies Webdesign und eine barrierefreie Programmierung sind unerlässlich. Beides muss in der Regel einmal zum Start eines neuen Webseitenprojekts umgesetzt werden. Die Programme zur Erstellung von Webauftritten ermöglichen in der Regel bereits digitale Barrierefreiheit.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Webseite durch die Bearbeiter*innen auch auf redaktioneller Ebene barrierefrei befüllt wird. Dies stellt eine Daueraufgabe dar.
Die europäische Richtlinie 2016/2102 regelt den barrierefreien Zugang bei Webseiten.
Die Umsetzung dieser Richtlinie auf Länderebene regelt die BITVNRW, die auf der 2019 novellierten BITV 2.0 des Bundes aufbaut.
Die folgenden Basis-Tipps zur digitalen Barrierefreiheit von Webseiten für Redakteur*innen sowie für Webseitenmanager*innen, -entwickler*innen und -designer*innen bilden eine wichtige Grundlage.
Programmierung & Design | Redaktionelle Tipps | Testen & Beratung
Viele Anforderungen an digitale Barrierefreiheit sind in der Programmierung der CMS bereits enthalten.
Unsichtbare Sprungmarken werden von Screenreadern erkannt und können von diesen angesteuert werden.
Viele Benutzer*innen besuchen die RUB-Webseiten mit mobilen Endgeräten.
Halten Sie die Überschriftenhierarchien ein (H1, H2, H3 etc.).
Berücksichtigen Sie beim Erstellen von Texten die Schreibregeln/das Wording der RUB beziehungsweise Ihrer Organisationseinheit/Institution.
Tauschen Sie veraltete Links aus oder löschen Sie sie; vermeiden Sie Weiterleitungsketten bei Verlinkungen.
Sofern Sie PDFs online bereitstellen möchten, müssen diese zwingend barrierefrei erstellt werden.
Rein dekorative Bilder und Grafiken, zum Beispiel Icons, horizontale Trennlinien, Lupensymbol in Suchleiste etc., benötigen keinen Alt-Text.
Bieten Sie eine Textalternative in der Bildbeschreibung an.
Die Agentur für Onlinekommunikation (onlinekommunikation@ruhr-uni-bochum.de) steht Ihnen bei Fragen rund um digitale Barrierefreiheit jederzeit gern zur Verfügung. Wenden Sie sich insbesondere an uns, wenn Sie einen neuen Webauftritt erstellen.
Probieren Sie zum Beispiel die Bedienung ohne Maus aus oder stellen Sie einen extremen Zoom ein.
Wir empfehlen hierzu die Nutzung des Tools Siteimprove. Verwenden Sie das Tool insbesondere frühzeitig, wenn Sie einen neuen Webauftritt aufbauen. Ein anschließender Test durch eine externe Agentur ist optional.
Für weitere Fragen und Beratung zum Thema digitale Barrierefreiheit wenden Sie sich gern an die Agentur für Onlinekommunikation: